Feuerungskontrolle

Als Feuerungskontrolleur mit eidg. Fachausweis bin ich befugt im Kanton Zürich Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen(Öl- und Gasfeuerungen bis 1'000 KW Feuerungswärmeleistung) durchzuführen, sofern die zutreffende Gemeinde- oder Stadt die liberalisierte Feuerungskontrolle Model 2 anbietet.

 

Feuerungskontrollen einfacher und einheitlich
Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen sowie auch der Holzfeuerungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.

 

Die obligatorischen Kontrollen einer Öl-, Gasheizung
Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl- oder Gasheizungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man drei obligatorische Kontrollarten: Die Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen wird ausschliesslich durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde/Stadt durchgeführt. Sie ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden. Routinekontrollen finden in der Regel alle zwei Jahre statt (bei Gasfeuerungen alle vier Jahre) und werden durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt. Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.

 

Die Harmonisierung der Feuerungskontrolle
Die Abteilung Lufthygiene der Baudirektion Kanton Zürich hat im Jahr 2002 beschlossen, die Schwachstellen, die in den vergangenen Jahren entstanden sind, zu beheben und hat die Feuerungskontrolle sowie deren Strukturen den neuen Bedürfnissen angepasst. Die Modelle der Teilliberalisierung und Vollliberalisierung, die im Kanton bereits angewendet werden, dienten als Grundlage. Mit verschiedenen Fachleuten, wurde das Konzept der Feuerungskontrolle im Kanton Zürich überarbeitet mit dem Ziel, die unterschiedlichen Gebühren und den ungleichen Vollzug zu beseitigen.

 

Die vereinfachte Abwicklung
Die Organisation der Feuerungskontrolle wird im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen. Sie können zwischen zwei Kontrollmodellen wählen, sollten das gewählte aber konsequent anwenden. Entscheidet sich die Gemeinde oder Stadt für das «Modell 1», bleibt die Kontrolle in der Verantwortung des amtlichen Feuerungskontrolleurs. Er beurteilt, ob die Werte mit den Vorschriften der Luftreinhalteverordnung eingehalten sind. Bei der Überschreitung der Emissionsgrenzwerte übernimmt eine private Fachfirma die Nachregulierung oder Sanierung der Heizung. Eine Mehrzahl der Gemeinden und Städte hat sich in den vergangenen Jahren jedoch bereits für das «Modell 2» entschieden. Bei diesem Modell hat der Hauseigentümer also den Vorteil, dass er wählen kann, wer seine Heizung kontrolliert. Entweder lässt er die Messung wie beim «Modell 1» vom amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen oder seine Servicefirma übernimmt die Routinemessung oder Nachregulierung von beanstandeten Anlagen. Bei einer neuen oder sanierten Heizung wird noch während der Garantiezeit Ihre Anlage unbedingt vom amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihre neue Heizung korrekt arbeitet und die Grenzwerte nicht überschreitet.

 

Details zur Feuerungskontrolle finden Sie unter den Links

 


AKTUELLES

Mit dem revidierten Energiegesetz gelten im Kanton Zürich neue Regeln für den Heizungsersatz. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen Anforderungen und zum korrekten Vorgehen beim Heizungsersatz.